Haben Sie schon überprüft, ob auch Ihr Passwort zu den 21 Millionen gehört, die derzeit unter der Bezeichnung „Collection#1“ auf einer illegalen Internet-Seite zum Verkauf angeboten werden? Falls nein können Sie dies auf der Webseite Have I been pwned? tun. Falls ja, könnte es sein, dass Sie demnächst noch einmal prüfen müssen, denn Gerüchten zufolge sind die 21 Millionen noch längst nicht alles. Offensichtlich hat hier ein unbekannter Hacker reiche Beute gemacht.

Doch wie ist so ein gigantischer Passwort-Klau überhaupt möglich? Ganz einfach: Es liegt im Wesen eines Passworts, dass stets beide Seiten es kennen müssen. Wenn ein Online-Anbieter also eine Million Kunden hat, die sich mit einem Passwort einloggen, muss dieser Anbieter eine Million Passwörter speichern. Im aktuellen Fall hat sich also ein Mitarbeiter mit entprechenden Rechten oder ein Hacker Zugriff auf die gespeicherten Passwörter verschafft. Zwar gibt es Möglichkeiten, abgespeicherte Passwörter zu schützen, doch nicht nur der aktuelle Hack zeigt, dass diese längst nicht immer funktionieren.

Dabei gibt es Alternativen zum Passwort, und zwar in Form der so genannten Zwei-Faktor-Authentisierung. Diese sieht beispielsweise vor, dass der Kunde beim Einloggen zusätzlich zum Passwort noch eine Transaktionsnummer (TAN) eingeben muss, die ihm der Anbieter per SMS zuschickt (M-TAN-Verfahren). Ein Angreifer kann in diesem Fall mit einem gestohlenen Passwort nichts anfangen, da ihm die Transaktionsnummer fehlt.

Nun ist das M-TAN-Verfahren im Online Banking weit verbreitet. Doch wollten Sie auf diese Weise Ihre E-Mails abrufen? Wohl kaum. Deshalb ist eine andere Form der Zwei-Faktor-Authentisierung oft die bessere Lösung: die Zwei-Faktor-Authentisierung mit Smartcard. Diese Technik nutzt die so genannte asymmetrische Kryptografie, die es ermöglicht, eine Art Passwort (man spricht hier von einem privaten Schlüssel) zu prüfen, ohne dieses überhaupt zu kennen. Dieses „Passwort“ wird üblicherweise auf einer Smartcard gespeichert. Um sich einzuloggen, benötigt der Anwender die besagte Smartcard und eine Geheimnummer (PIN), um diese freizuschalten – also zwei Faktoren. Ein Hacker oder ein korrupter IT-Mitarbeiter hat von vornherein keine Chance. Er kann dem Online-Anbieter gar keine Passwort-Sammlung stehlen, weil eine solche schlichtweg nicht existiert. Der Anbieter kann den Anwender über das Gegenstück zum privaten Schlüssel, dem so genannten öffentlichen Schlüssel, identifizieren.

Zahlreiche Unternehmen und Behörden haben längst auf Zwei-Faktor Authentisierung in der beschriebenen Form umgestellt und damit Passwörter abgeschafft. Online-Shops, E-Mail-Dienste und Social-Media-Anbieter scheuen dagegen meist noch die Kosten, die entstehen, wenn sie ihre Kunden mit Smartcards ausstatten. Allerdings richtet ein Verlust von 21 Millionen Passwörter (wie im aktuellen) Fall viel größere Schäden an. Es ist an der Zeit, dass diese Anbieter endlich umdenken.