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TSE für Taxameter

TSE für Taxameter und Wegstreckenzähler gemäß neuer Vorgaben

Seit dem 1. Januar 2024 sind alle Taxameter in der EU, unabhängig davon, ob es sich um ältere oder neue Modelle handelt, verpflichtet, mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet zu sein. Diese Anforderung basiert auf den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums, um die Manipulationssicherheit und Transparenz bei Aufzeichnungssystemen zu gewährleisten. Eine Ausnahme besteht für Taxameter, die vor dem 1. Januar 2021 mit der INSIKA-Technologie in Betrieb genommen wurden. Diese dürfen noch bis zum 31. Dezember 2025 ohne TSE genutzt werden.
Anforderungen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)
Die TSE dient dem Schutz aller erfassten Geschäftsvorfälle und anderer relevanter Vorgänge in einem elektronischen Aufzeichnungssystem. Geschäftsvorfälle sind dabei alle Transaktionen, die zu einer Veränderung des Unternehmensvermögens führen – etwa die Abrechnung einer Fahrt im Taxi.

Wer ist zur Nutzung der TSE verpflichtet?
Ab dem 1. Januar 2024 gilt die TSE-Pflicht für alle Betreiber von elektronischen Aufzeichnungssystemen, die in den Anwendungsbereich des § 146a Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung fallen. Dazu zählen auch Taxameter und Wegstreckenzähler, die nun als solche Systeme eingestuft werden. Somit sind alle Taxi-Unternehmen in der EU von dieser Vorschrift betroffen.

Manipulationssichere Datenaufzeichnung
Die TSE stellt sicher, dass sämtliche relevanten Daten manipulationssicher erfasst und gespeichert werden. Dazu gehören unter anderem Zählwerksdaten, Taxameter-Informationen, Taxikennung, Fahrer- und Fahrzeugdaten, Fahrtkosten sowie Steuerumsätze.

Bereitstellung der signierten Daten
Im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen müssen die signierten Daten der Taxameter und Wegstreckenzähler in einem festgelegten Format bereitgestellt werden. Diese Anforderungen richten sich nach der digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinV-TW).

Ziel der TSE-Einführung
Durch den Einsatz der TSE sollen nachträgliche Manipulationen an digitalen Aufzeichnungen nahezu unmöglich gemacht werden. Dies erleichtert den Steuerbehörden die Überprüfung und Validierung der in die Finanzbuchhaltung übertragenen Daten aus Taxametern, Wegstreckenzählern und ergänzenden Systemen.

Quellen: DSFinV-TW, Stand 21.08.202

TSE-Sicherheit für Taxameter auf neuem Level: Die cryptovision TSE
Die cryptovision TSE hat sich in Deutschland bereits in zahlreichen Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben bewährt und bietet nun auch für den Taxameter-Markt eine sichere und zuverlässige Lösung zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.

Die cryptovision TSE steht für höchste Sicherheit, absolute Zuverlässigkeit und gewährleistet die manipulationssichere Aufzeichnung von Taxameter-Daten gemäß der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Sie erfüllt die Anforderungen für die sichere Speicherung von Zählwerksdaten, Fahrtkosten und Steuerumsätzen und ist perfekt auf den Einsatz in Taxametern und Wegstreckenzählern abgestimmt. Vertrauen Sie auf unsere bewährte Technologie und lassen Sie sich von unserer Expertise in der digitalen Sicherheit begleiten.

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Unterstützung für cryptovision TSE v2 finden Sie auf unserer Support-Webseite.

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